Streckenordnung

Bitte beachtet unsere Streckenordnung. Die Benutzung der Trainingsanlage erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko und ist ohne Abgabe einer Haftungsverzichtserklärung und Kenntnisnahme der Streckenordnung nicht gestattet. Dies bestätigt Ihr mit eurer Unterschrift bei der Anmeldung im Vereinsheim. Die Nichtbeachtung kann ein Trainingsverbot für den jeweiligen Tag zur Folge haben. Bei mehrmaliger Nichtbeachtung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

 

MX-Track Streckenordnung
für die Motocross-Strecke des
MSC Waldkappel-Breitau e.V. im ADAC

  • Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher, schriftlicher Anmeldung im Vereinsheim gestattet.

  • Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

  • Mit seiner Unterschrift verzichtet der Trainingsteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter auf jegliche Ansprüche gegenüber dem MSC Waldkappel-Breitau und seinen Verantwortlichen

  • Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Jeder Fahrer muss das bei der Anmeldung erhaltene Bändchen am Handgelenk tragen

  • Eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Sämtliche Unfälle sind dem Verantwortlichen im Vereinsheim sofort zu melden.

  • Die geltenden Umweltschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten.

  • Mattenpflicht! Jedem Motorsportfahrzeug ist eine benzinfeste Matte (mind. 1x1 Meter) unterzulegen.

  • Das Fahren ist nur mit der im Motocross-Sport üblichen Schutzbekleidung gestattet.

  • Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausstattung befinden sich gut sichtbar und zugänglich im Bereich des Containers der Zeitkontrolle und im Vereinsheim.

  • Waschen der Fahrzeuge nicht erlaubt.

  • Schritttempo im Fahrerlager.

  • Das Motorsportfahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, um Eigen- und Fremdgefährdung auszuschließen.

  • Die Anlage darf nur zu den festgelegten Zeiten befahren werden. Außerhalb der offiziellen Fahrzeiten, auch in den Pausen gilt: Motoren = AUS

  • Die Strecke darf nur an der Ein- und Ausfahrt verlassen werden.

  • Es ist strengsten verboten den Innenraum der MX-Strecke zu betreten oder zu befahren. Hier wächst unter Schutz stehender Magerrasen.

  • Müll ordnungsgemäß entsorgen! Schlamm vom Motorrad auf der MX-Strecke entsorgen. Es droht eine Aufräumgebühr von 50,- EUR bei Missachtung.

  • Es können Fotoaufnahmen angefertigt werden, welche in verschiedenen Rubriken veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung der Fahrer verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf unserer Homepage, Printmedien und Social-Media- Kanälen.

  • Mit seiner Unterschrift bestätigt der Fahrer (bzw. der gesetzliche Vertreter) die Einhaltung/Genehmigung dieser Streckenordnung bei der Anmeldung

  • Bei Nichtbefolgen dieser Regeln sowie der Anweisungen des Aussichtspersonals erfolgt Streckenverbot.

     

    Kids-Track Streckenordnung
    für die Kinder-Motocross-Strecke des
    MSC Waldkappel-Breitau e.V. im ADAC

  • Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher, schriftlicher Anmeldung im Vereinsheim gestattet.

  • Das Befahren der Kinderstrecke ist ausschließlich in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten vor Ort (persönliche Anwesenheit der Aufsichtsperson mit permanentem Sichtkontakt zum Fahrer) an der Strecke erlaubt. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.

  • Mit seiner Unterschrift verzichtet der Trainingsteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter auf jegliche Ansprüche gegenüber dem MSC Waldkappel-Breitau und seinen Verantwortlichen

  • Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Jeder Fahrer muss das bei der Anmeldung erhaltene Bändchen am Handgelenk tragen

  • Die Anlage darf nur von Motorsportfahrzeugen bis 65ccm (2-Takt) bzw. 80ccm (4-Takt) befahren werden.

  • Das Motorsportfahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden, um Eigen- und Fremdgefährdung auszuschließen. Angemessene Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt. Motorsportfahrzeuge mit Automatikgetriebe müssen grundsätzlich über eine funktionstüchtige „Abreißleine“ (Kill-Schalter), die über ein Band/ eine Schnur am Handgelenk des Fahrers befestigt ist, verfügen!

  • Die Anlage darf nur zu den festgelegten Zeiten befahren werden. Außerhalb der offiziellen Fahrzeiten, auch in den Pausen gilt: Motoren = AUS

  • Die geltenden Umweltschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten. Im Bereich der Kinderstrecke – dies betrifft das gesamte Areal des ehemaligen Sport-/ Fußballplatzes sowie des Verbindungsweges zum Fahrerlager - sind das Betanken sowie das Befüllen/ Hantieren mit jeder Art von Betriebsflüssigkeiten strikt untersagt. Das Betanken auf einer benzinfesten Unterlage ist ausschließlich im Fahrerlager gestattet.

  • Das Fahren ist nur mit der im Motocross-Sport üblichen Schutzbekleidung gestattet. Diese besteht wenigsten aus: vorschriftsmäßigem Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Ellenbogen-/ Unterarmschützer, Brustpanzer, Knieschützer, Motocross-/ Enduro-Stiefel. Weiterhin wird die Benutzung eines Nackenschutzsystems sowie einer geeigneten Motocross-/ Enduro-Hose und eines Fahrerhemdes dringend empfohlen.

  • Die Kinder-Motocross-Strecke ist ausschließlich in der festgelegten und gekennzeichneten Fahrtrichtung zu befahren.

  • Es dürfen maximal 8 Fahrer gleichzeitig die Stecke befahren

  • Das Einfahren auf und dass Verlassen der Kinder-Motocross-Strecke ist ausschließlich an den markierten Bereichen (Einfahrt E / Ausfahrt A) gestattet. Unmittelbar vor Verlassen der Strecke muss der Fahrer Handzeichen (Heben des Arms) geben, damit nachfolgende Teilnehmer gewarnt sind.

  • Das Befahren der Wiesenfläche sowie der Aschenbahn ist nur absoluten Fahranfängern im hinteren, dem Container gegenüber liegenden Bereich gestattet. Es darf dort nur in angemessener Geschwindigkeit in direkter, d.h. körperlicher Begleitung, einer Aufsichtsperson gefahren werden (die Aufsichtsperson begleitet den Fahrer, indem er/ sie neben dem Fahrer geht/ läuft um bei Kontrollverlust notfalls unmittelbar eingreifen zu können).

  • Begleitpersonen dürfen sich nur an sicheren und von den Fahrern gut einsehbaren Stellen außerhalb der Strecke aufhalten. Der Aufenthalt im Innenbereich der Strecke ist Betreuern und Zuschauern grundsätzlich verboten.

  •  Bei Unfällen/ Verletzungen ist sofort der Unfallort zu sichern, andere Teilnehmer sind zu warnen, Hilfe ist zu holen und ggf. selbst zu leisten. Der Fahrbetrieb ist umgehend einzustellen und die Streckenaufsicht ist zu informieren. Notruf: 112

  • Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausstattung befinden sich gut sichtbar und zugänglich im Bereich des Containers.

  • Müll ist von jedem Teilnehmer wieder selbst mitzunehmen und zu entsorgen.

  • Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

  • Eltern haften für ihre Kinder.

  • Es können Fotoaufnahmen angefertigt werden, welche in verschiedenen Rubriken veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung der Fahrer verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf unserer Homepage, Printmedien und Social-Media- Kanälen.

  • Mit seiner Unterschrift bestätigt der Fahrer (bzw. der gesetzliche Vertreter) die Einhaltung/Genehmigung dieser Streckenordnung bei der Anmeldung

  • Bei Nichtbefolgen dieser Regeln sowie der Anweisungen des Aussichtspersonals erfolgt Streckenverbot.